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2 (1883)
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228
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228 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

um der Pflicht willen, d. i. jedes andere Motiv, als das, DeinePflicht zu thun, sei Dir fremd, lediglich das Pflichtgefühlsoll Dich leiten. Aber der Standpunkt des Sittengesetzes,indem es die Pflicht vorschreibt, ist ein anderer als derdes Subjects, indem es sie erfüllt, das Sittengesetz zeich-net die Pflicht nur vor wegen des praktischen Erfolges,den es dadurch zu erzielen gedenkt, von seinem Stand-punkt ist der Pflichtbegriff ein Zweckbegriff.

Dieser praktische Erfolg äussert sich regelmässig inandern Personen als dem Handelnden (Individuum, Familie,Gemeinde, Staat) aber er kann sich auch ihm selber zu-kehren, und darauf hin hat man von Pflichten gegen sichselber gesprochen. Wir werden seiner Zeit nachweisen,dass dies eine contradictio in adjecto enthält, dass vielmehrauch bei diesen angeblichen Pflichten gegen sich selbstdas Interesse der Gesellschaft im Hinlergrunde steht. Wenndas Sittengesetz uns gebietet, uns selbst zu erhalten, so istes nicht unsertwegen, sondern der Gesellschaft wegen, undganz dasselbe gilt von allen Pflichten gegen sich selbst, siehaben ihren Grund nicht im Individuum, sondern in derGesellschaft, mit dem Scheine des Gegenlheils hat es die-selbe Bewandtniss wie mit dem Mondlicht: es ist nur derReflex des Sonnenlichts.

4) Die Gerechtigkeit.

In Bezug auf sie haben wir den utilitaristischenGesichtspunkt bereits früher (I, S. 386 fl.) zur Geltung