Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
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213
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Identität des Sittlichen mit dem gesellschaftlich Nützlichen. 213

die letzte Quelle und der Zweck des Sittlichen namhaftgemacht, sondern zugleich ein Massstab gewonnen, um dievorübergehenden Acte der Staatsgewalt sowohl wie die vonihr als dauernd aufgestellten Normen (Gesetze) und die ge-sellschaftlichen Einrichtungen zu beurtheilen. Was demwahren Wohle der Gesellschaft (auf dieser ihrer zeitlichenEntwicklungsstufe) nicht entspricht, ist unsittlich. Das sitt-liche Urtheil macht also vor dem Gegebenen nicht Halt,es erkennt zwar einfach praktisch die Verpflichtung an,sich der Staatsgewalt zu lügen und die geltenden Gesetzezu befolgen, aber innerlich weiss es sich frei und fühltsich in seinem Recht, indem es die Gesetze und Einrich-tungen prüft, ob sie auch die Probe des Massstabes desSittlichen bestehen, den es in sich trägt. Dieser Massstabist aber, selbst wenn das Individuum sich dessen nichtbewusst ist und denselben noch so weit zurückweist, stetsder von uns angegebene des gesellschaftlich Nützlichen imobigen Sinne. Es gibt keinen andern, er ist der einzigobjective, der in der Natur der Dinge selber gelegene,und derjenige, den thatsächlich selbst diejenigen zur An-wendung bringen, die ihn durch Berufung auf ihr sittlichesGefühl ablehnen zu können glauben. Das sittliche Gefühlist nicht die letzte, sondern die erste Instanz des Sittlichen,sie gibt keine Entscheidungsgründe an, aber sie trifft regel-mässig das Richtige. Die zweite und letzte Instanz ist dieder Wissenschaft, sie wird die Urtheile der ersten Instanzregelmässig bestätigen, aber sie soll auch, was erstere