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2 (1883)
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212
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212 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

Theorie so wenig in Widerspruch, dass dieselben im Gegen-theil sich nur von ihrem Standpunkt aus rechtfertigen lassen.Die individualistische Theorie, welche das abstracte Indivi-duum als Zwecksubject und damit die Gleichheit aller In-dividuen als Princip proclamirt, ist nicht im Stande, dieStatthaftigkeit der Privilegien zu deduciren, sie kann inihnen nur einen völlig ungerechtfertigten Willküract derStaatsgewalt erblicken. Schon damit allein conslatirt sieihre praktische Unbrauchbarkeit und politische Verwerflich-keit; denn die Gesellschaft kann es sich nicht nehmenlassen, den einzelnen Theilen des gesellschaftlichen Körpersdiejenige Stellung und Gestaltung zu geben, welche durchihre Bestimmung und Eingliederung in das Ganze ge-boten ist.

Der hier entwickelte Sinn des Nützlichen ist es, denwir bei dem zur Bezeichnung unserer Theorie des Sitt-lichen gewählten Ausdruck des gesellschaftlichen Utilitaris-mus im Auge haben. Das Nützliche in diesem Sinne decktsich mit dem obigen Gesichtspunkte der Lebensbedingungender Gesellschaft. Nur was der ganzen Gesellschaft undnur was ihr dauernd nützlich ist, kann sich rühmen, ihrwahrhaft förderlich, nützlich zu sein d. h. ihren Lebens-bedingungen zu entsprechen und den Anspruch erheben,in die Form der rechtlichen oder gesellschaftlichen Normgebracht zu werden. Nur was sich als solches ausweisenkann, verdient das Prädikat des Sittlichen d. i. des gesell-schaftlich Nützlichen in diesem Sinne. Damit ist nicht bloss