Begriffsbestimmung des Nützlichen. 209
Geistes in Gestalt der Taube führte. Er gab die Taubepreis und nicht minder jeden andern Vogel, der ihm vonseinem Gegner genannt wurde — mit der sinnlich-anschau-lichen Vorstellung vermochte er sich den Gedanken nichtzu vereinigen — aber stets kam er darauf zurück: einVogel müsse es doch gewesen sein! Den abstractenVogel vermochte sich sein Glaube zu denken, vor demconcreten hielt er nicht Stand. Der Eudämonismus istder abstracte, der Utilitarismus der concrete Vogel. Werwirklich Ernst machen will mit der Behauptung, dass dasSittliche die Bedingung des Glückes sei, sei es des Indi-viduums, sei es der Gesellschaft, unternehme es, am Ein-zelnen ihre Bichtigkeit darzuthun — die unerschrockeneDurchführung eines Gedankens bis in alle seine Gonse-quenzen hinein ist, wie objectiv die Probe seiner Wahr-heit, so subjectiv der sicherste Beweis der vollen Zuver-sicht zu derselben — wer sich ihrer entschlägt, beweistdamit, dass es ihm an der letzteren fehlt, die wissenschaft-liche bona fides bewährt sich daran, dass man seineAnsichten vor den Augen des Lesers die Feuerprobe allerin ihnen gelegenen Consequenzen bestehen lässt. Wirunsererseits gedenken, diesen Beweis für die Bichtigkeitder gesellschaftlichen Theorie anzutreten, indem wir dengesammten Inhalt der Ethik, sowohl ihre abstracten Grund-begriffe: den Gegensatz von gut und böse, den Begriff derTugend, Gerechtigkeit u. s. w. als die sittlichen Normenim Einzelnen dieser Feuerprobe unterziehen werden.
v. J bering, Der Zweck im Recht. II. IS. Aufl. 14