Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
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192
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192 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

Wir wenden uns dem zweiten Theil unserer Aufgabezu: der dialektischen Verwerthung des auf die Gesellschaftübertragenen Begriffs des Subjects. Wir steigern unserebisherige Vorstellung eines Ganzen, welches sich auch alsunbelebtes denken lässt, zu der eines belebten, zur Einheitder Persönlichkeit zusammengefassten Wesens. Die dreiMomente unserer bisherigen Deduction: Ordnung, Gesetz,Zwang nehmen damit die Gestalt an: Leben, Erkenntnissund Sicherung der Lebensbedingungen der Gesellschaft.Das Verhältniss des Sittlichen zur Gesellschaft im Lichtedieser Auffassung ist ausgedrückt in der Formel: die Ge-sellschaft ist Zwecksubject des Sittlichen.

Ich weiss, dass der Gebrauch, den ich im erstenBande dieser Schrift von dieser Vorstellung der Persön-lichkeit der Gesellschaft gemacht habe, bei Juristen An-stoss erregt hat, und der Jurist hat vollkommen Recht,wenn er ihr die Persönlichkeit im juristischen Sinne (= ju-ristische Person) abspricht. Die Gesellschaft kann nichtvor Gericht auftreten damit ist ihre Persönlichkeit fürden Juristen abgethan. Aber auch die Völker können nichtvor Gericht auftreten, und doch nimmt die Geschichtekeinen Anstand, von den Thaten und Schicksalen, vomWerden und Untergang der Völker zu reden. Soll ihrdiese Personification verwehrt werden, weil sie nicht überden Leisten der juristischen Person passt? Soll der Poli-tiker nicht mehr von politischen Parteien reden dürfen,der Theologie nicht mehr von religiösen Sekten, weil die-