Sittlich im objectiven und subjectiven Sinne. 189
(S. 82/83), d. h. wenn für das Subject nicht die mindesteVersuchung zur Vornahme desselben bestand. Objectiv ge-reicht der Gesellschaft die Unterlassung des Schlechten ganzso zu gute, ob sie aus Mangel an Anreiz zur Vornahmedesselben oder aus Selbstüberwindung geschieht, aber vomStandpunkte des Handelnden aus verdient sie im ersterenFalle nicht das Prädikat der sittlichen Handlung, im letzterenwohl. Das blosse Unterlassen an sich ist subjectiv nichtsSittliches, sonst würde der Mensch am sittlichsten sein, in-dem er schliefe.
Die bisherige Ausführung hat dargethan, dass ganzso wie auf dem Gebiete des Rechts die Rechtsordnung unddas Rechtsgesetz, so auch auf dem des Sittlichen die sitt-liche Ordnung und das Sittengesetz sich decken, nur dassletzteres da, wo der Egoismus aus eigenem Antriebedas Erforderliche beschafft, nicht sichtbar wird. Erstdadurch bekommt das menschliche Leben seine Weihe.Das Sittengesetz breitet seinen verklärenden Schein überalles, was wir thun, selbst über das scheinbar völlig Be-deutungslose, selbst über die Lust, die Erholung, das Ver-gnügen. Auch sie haben eine hohe objectiv sittliche Be-deutung, denn sie sind die unentbehrlichen Quellen unsererKraft, letztere aber kommt nicht bloss uns, sondern derGesellschaft zu gute. Auch das Vergnügen, die Freude,die Lust haben ihre hohe sociale Bedeutung, sie sind daserfrischende Bad, durch das wir uns, wenn wir matt undmüde geworden, von neuem im eigenen und im Interesse