Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
187
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Das Sittengesetz als Ergänzung des Naturgesetzes. 1S7

zu fühlen bekommt, so wie er Miene macht, dieselbe zuverlassen.

Nun ist es aber klar, dass die Unterlassung einesHandelns nicht Pflichtverletzung sein kann, wenn das Han-deln selber nicht Pflicht ist. Die Pflicht muss bereits vor-handen sein, wenn sie übertreten werden soll. Haben wirsie vorher nicht bemerkt, so ist das unsere Schuld. Ver-steckt als latente, war sie bereits da, die ungewöhnlicheGestaltung des Verhältnisses ruft sie nicht erst ins Leben,sondern nur uns ins Bewusstsein.

In dieser latenten Gestalt beherrscht das Sitten-gesetz und die Pflicht das ganze Gebiet des menschlichenHandelns. So lange der Egoismus thut, was er soll, habenbeide keinen Anlass sich zu rühren, sie überlassen ihnscheinbar ganz sich selber, gleich als ob sie an seinemThun und Treiben nicht den geringsten Antheil nähmen;es ist der Zügel, der schlaff herunterhängt, so lange dasPferd in gerader Bahn fortläuft. Aber so wie der Egois-mus in eine verkehrte Bahn einlenkt, wird der Zügel an-gezogen, und von jetzt an übernimmt das Sittengesetz seineLeitung.

Würde der Trieb der Selbsterhaltung, den die Naturdem Menseben eingepflanzt hat, niemals versagen, so be-dürfte es allerdings dessen nicht. Aber er kann versagen,und in diesem Falle greift das Sittengesetz in die Lückeein. Es ist die Sicherheitsvorrichtung der Maschine, derMechanismus, der beim regelmässigen Gange derselben ruht,