182 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
werden wir seiner Zeit bei der Theorie des sittlichenWillens nachweisen (sociales Zwangssystem).
So haben wir die Dreitheilung, die wir auf apriori-schem Wege deducirt haben, nicht minder beim Sittlichenals beim Rechte wiedergefunden:
Recht Sittlichkeit
Rechtsordnung. Sittliche Ordnung.
Rechtsgesetz. Sittengesetz.
Mechanischer Zwang der Psychologischer Zwang derStaatsgewalt. Gesellschaft.
Also zwei Ordnungen statt der von uns auf apriori-schem Wege deducirten einen? Der Grund hiervon liegtdarin, dass weder der Staat mit dem mechanischen, nochdie Gesellschaft mit dem psychologischen Zwange für sichallein die erforderliche gesellschaftliche Ordnung vollstän-dig herzustellen und zu sichern vermögen. Beide Artendes Zwanges sind unvollkommen, beide haben ihre Vor-züge und ihre Mängel. Der Vorzug des mechanischenZwanges der Staatsgewalt liegt in der Sicherheit seinerWirkung — wo er am Platze ist, erreicht er, was er soll.Aber er ist nicht überall am Platze, und darin liegt seineUnvollkommenheit. Er ist zu schwerfällig, zu unbeholfen, umsämmtliche Normen, welche die Gesellschaft als notwen-dig anerkennt, zu realisiren. Der Rechtszwang kann ausdem Weibe nicht die Mutter machen, wie sie sein soll, dieLiebe zum Kinde lässt sich nicht durch das Staatsgesetzerzwingen, die Art, wie sie sich zu äussern bat, nicht in