Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
181
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Parallelismus des Rechts und des Sittlichen. 181

Sittengesetz, und wenn es wahr ist, was wir behaup-teten, dass jede Ordnung in Anwendung auf eine Mehrheitvon Menschen die Norm postulirt, und wenn ferner dasLeben der Gesellschaft der Schauplatz ist, auf dem wifdie sittliche Ordnung zu suchen haben, so ist damit auchdas Sittengesetz als ein Postulat dieser Ordnung dargethan,d. h. es ist damit auf deductivem Wege der Beweis dergesellschaftlichen Bedeutung des Sittengesetzes erbracht.

So würde uns für die sittliche Ordnung nur nochdas Moment des Zwanges fehlen. Auch dies dritte Mo-ment muss sich finden lassen, die sittliche Weltordnungböte eine Lücke dar, wenn es fehlte. Das Gegentheilhiesse: die Gesellschaft stellt Normen auf, die sie im Interesseihrer Ordnung für erforderlich hält, ohne ihnen den nöthi-gen Nachdruck zu verleihen sie philosophirt über das-jenige, was nöthig ist, aber sie sorgt nicht dafür, dass esgeschehe. Auch an diesem Momente des Zwanges fehlt esder sittlichen Ordnung nicht. Wie dem Rechtsgesetze diemechanische Zwangsgewalt des Staats, so correspondirtdem Sittengesetz die psychologische Zwangsgewalt derGesellschaft. Sie bethätigt sich in der öffentlichen Meinung.Es ist die Macht, die uns auf Schritt und Tritt umgibt,der Niemand, auch der höchste nicht, sich entziehen kann,und die auch diejenigen, welche der Arm des Gesetzesnicht erreichen kann, oder welche der Richter freige-sprochen hat, vor ihren Richterstuhl fordert. Welcher Artdie Mittel sind, wodurch sie sich Beachtung erzwingt,