Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen
 

Deduction der gesellschaftlichen Theorie.. Das Ganze. 177

meine Theorie widerlegen wird, und das dürfte nicht soleicht sein, als über sie den Stab zu brechen.

18. Die gesellschaftliche Theorie. Begründungderselben auf deductivem Wege. Die gesell-schaftliche Ordnung. Differenz des objectivund subjectiv Sittlichen. Der Selbsterhaltungs-trieb in Anwendung auf die Gesellschaft ge-sellschaftlicher Egoismus, Eudämonismus, Utili-tarismus. Der Massstab des gesellschaftlichNützlichen.

Die gesellschaftliche Theorie des Sittlichen, d. h. dieBehauptung, dass alle sittlichen Normen das Bestehen undGedeihen der Gesellschaft zum Zweck haben, lässt sich aufdoppeltem Wege beweisen, auf dem der Induction unddem der Deduction, auf jenem, indem wir aus demgeschichtlichen Dasein der Gesellschaft nachweisen, dasses so ist, auf diesem, indem wir aus den Bedingungenihres Daseins darthun, dass es so sein muss. Wir wer-den beide Wege einschlagen, den zweiten an dieser, denersten an späterer Stelle (No. 19 u. fl.)

Deduction ist Darlegung logischen Zwanges. Siesetzt einen höheren Begriff voraus, aus dem sich der zudeducirende niedere mit zwingender Notwendigkeit er-schliessen lässt. In Bezug auf die gesellschaftliche Theorielässt sich die Nothwendigkeit des Sittlichen für die Ge-sellschaft aus zwei solchen höheren Begriffen deduciren:

y. Hering, Der Zweck im Recht. II. 3. Aufl. 12