Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
149
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Zwecksubjecl. Individuum oder Gesellschaft? 149

teleologischen vollkommen darzulegen. Wer die Fragenach dem Motive des sittlichen Handelns (das subjectivSittliche) im ersteren Sinne beantwortet, wie dies vonSeiten der eudämonistischen und der subjectiv utilita-ristischen Theorie geschieht, hat damit, wenn er conse-quent sein will, auch die Zweckfrage (das objectiv Sitt-liche) im individualistischen Sinne beantwortet, er gestehtdamit ein, das Sittengesetz ist nur des Individuums wegenda. Lehnt er das ab, so hat er eingeräumt, dass er dassubjective Motiv nicht in Uebereinstimmung mit dem objec-tiven Zwecke bestimmt habe. Er weist dann dem Indi-viduum die Rolle des Kindes in meinem an frühererStelle benutzten Beispiele zu, welches die Medizin nimmt,nicht um gesund zu werden, sondern um das Stück Zuckerzu bekommen. Zweck und Motiv decken sich nicht. BeimKinde mag das Stückchen Zucker nöthig sein, des Mannesist dasselbe unwürdig. In diesem Sinne hatte Kant voll-kommen Recht, wenn er über die ethischen Zuckertheorien,wie man die eudämonistische und subjectiv utilitaristischenennen kann, den Stab brach und ihnen seinen herbenkategorischen Imperativ der Pflicht: der Pflichterfüllungum der Pflicht willen entgegensetzte, es war der ersteSchritt, um sich vom Motive zum Zweck zu erheben, dieZurückweisung eines der wahren Bedeutung des Sittlichennicht entsprechenden subjectiven Motivs. Aber zu dieserNegative musste sich die Positive hinzugesellen, und diesenSchritt hat Kant noch nicht gethan. Ihm zufolge müssle