148 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
gerade das Gegentlieil von demjenigen verstatten und an-befehlen, was es im Frieden vorschreibt, der ganze Inhaltdesselben kann sieh verschieben, im Kriege und zur Zeitder Noth kann das Sittengesetz eine andere Sprache redenals im Frieden und zu gewöhnlichen Zeiten.
Ferner: Ist das Individuum Zwecksubject des Sittlichen,so muss, wie die Befolgung der sittlichen Normen sich ander Erhöhung, so die Nichtbeachtung derselben sich ander Minderung seines Wohlergehens dokumentiren, dienachtheilige Rückwirkung des Unsittlichen auf die Gesell-schaft dagegen ist dabei zwar möglich, aber keineswegsnotliwendig. Ist aber die Gesellschaft das Zwecksubject,so ist die nachtheilige Wirkung des Unsittlichen auf sieunausbleiblich; denn wenn die Verwirklichung dersittlichen Normen die Bedingung ihres Wohlergehens ist, somuss nothwendigerweise die NichtVerwirklichung der-selben sie schädigen, womit sich sehr gut verträgt, dass dasIndividuum dabei immerhin noch seine Rechnung finde.
Endlich ein Viertes. Ist das Individuum Zwecksubject,so werden wir ihm auf die Frage: warum soll ich sittlichhandeln? antworten: Deinetwegen, ist es die Gesellschaft,so: ihretwegen. Wir berühren damit die Frage vom Motivdes Sittlichen, die wir zwar, wie oben bemerkt, zur Zeitnoch aussetzen, die wir jedoch hier bereits insoweit hinein-ziehen mussten, um den Gegensatz der beiden möglichenAuflassungen vom Zweck des Sittlichen: der individua-listisch-teleologischen und der gesellschaftlich-