^Zwecksubject. — Individuum oder Gesellschaft? 147
umgekehrt — im Ganzen steckt der Theil, im Theile nichtdas Ganze.
Wir verfolgen den Gegensatz beider Auffassungenweiter, um uns der Consequenzen beider bewusst zu wer-den, wodurch wir uns in Stand setzen werden, unsereschliessliche Wahl zwischen beiden zu treffen.
Ist das Individuum Zwecksubject des Sittlichen, somüssen die sittlichen Normen, da sie dem abstraclen Be-griffe des Individuums, dem sittlichen Idealtypus des Men-schen, wie er seiner Natur nach sein soll, entnommenwerden, für alle völlig gleichlauten, der Einfluss des ge-sellschaftlichen Moments auf das Sittengesetz ist damitausgeschlossen, sowohl der der Gliederung der Gesell-schaft, welche die Pflicht für dieses Glied anders gestaltet,wie für jenes, — als der der verschiedenen Lagen derGesellschaft (beispielsweise Krieg und Frieden). Für alleIndividuen und für alle Stellungen und Aufgaben dersel-ben innerhalb der Gesellschaft sowie für alle Lagen, inwelche letztere möglicherweise gerathen kann, hat viel-mehr der Kanon des Sittlichen völlig gleich zu lauten. Istdagegen die Gesellschaft das Zweckobject, so ist damitnicht bloss die Zulässigkeit, sondern die Notwendigkeiteiner Accommodation des Sittengesetzes an die Eigenthüm-lichkeit der gesellschaftlichen Aufgaben gesetzt. NachVerschiedenheit der gliedlichen Stellung innerhalb derGesellschaft kann das Sittengesetz diesem Individuum
diese, jenem jene Pflicht auferlegen, im Kriege kann es
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