146 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
Ist der Einzelne Zwecksubject des Sittlichen, so müssendie sittlichen Normen so beschaffen sein, dass sie ihn fürdie Verfolgung seiner rein privaten Lebenszwecke tauglichermachen, als er es ohne sie sein würde, wodurch nicht aus-geschlossen ist, dass die vortheilhaften Wirkungen, welchesie in seiner Person erzeugen, mittelbar auch Andern zugute kommen, wie es ja ebenfalls in Bezug auf Heilungdes Patienten durch den Arzt hinsichtlich der Freunde undAngehörigen desselben der Fall ist. Aber dies wären dannnur die Reflexwirkungen, die blossen Folgen des Sitten-gesetzes, in ihnen würde aber nicht der Zweck desselbenzu erblicken sein, so wenig wie bei der Kur des Arztes —letzterer kurirt den Patienten seiner selbst, nicht seinerFreunde und Angehörigen wegen.
Ist dagegen die Gesellschaft Zwecksubject des Sitt-lichen, so müssen die sittlichen Normen so beschaffen sein,dass durch ihre Befolgung das Bestehen oder das Wohl derGesammtheit gefördert wird, womit die vortheilhafte Rück-wirkung auf das Wohl des handelnden Individuums nichtbloss als mögliche, zufällige, sondern als nothwendigeFolge gesetzt ist, ja nicht bloss als Folge, sondern impliciteals Zweck. Das Individuum ist Glied der Gesellschaft,letztere das Product der Individuen, nur nicht ein blossesAggregat, sondern die gliedliche Einheit derselben, dasGanze aber kann sich nicht wohl befinden, wenn der Theilleidet. Die Gesellschaft als Zwecksubject des Sittlichenumfasst auch das Individuum als Zwecksubject, nicht aber