Der Mensch Zwecksubject des Sittlichen. j 45
Ich fasse das Resultat des Bisherigen zusammen: dasThier ist nach richtiger sittlicher Auflassung lediglichZweckobject für den Menschen, einziges Zwecksubjectdes Sittlichen aber ist der Mensch.
Der Mensch. Das kann bedeuten: der Mensch alsEinzelwesen gedacht, in seiner Isolirung auf sich selbst,oder der Einzelne als Glied der Gesellschaft, sagen wirdas Individuum oder die Gesellschaft. Entscheidenwir uns für die erstere Alternative, so heisst das: dasSittengesetz hat nur das Individuum in seiner Isolirungim Auge, etwa wie der Arzt bei seiner Kur den einzelnenPatienten, der Lehrer bei der Erziehung den einzelnenZögling. Ob die Aufgabe des Arztes und Lehrers sich inhunderten oder tausenden Individuen wiederholt, ist gleich-gültig, für jeden Einzelnen ist sie mit Beschränkung aufihn zu lösen, und so würde auch der Umstand, dass dasSittengesetz, wenn es einmal seinen Zweck dem Individuumentnehmen soll (individuelle Vollkommenheit), seine An-forderungen an sämmtliche Individuen der Welt richtet,nichts verschlagen, das Zwecksubject bliebe stets das In-dividuum. Sagen wir dagegen: die Gesellschaft, so richtetdas Sittengesetz selbstverständlich auch hier sein Augen-merk auf das Individuum, aber in seiner Eigenschaft alsGlied des Ganzen, ebenso wie der militärische Instructorbei der militärischen Ausbildung des Soldaten, der nicht denEinzelnen als solchen, sondern als Glied des höheren tak-tischen Ganzen, dem er eingereiht werden soll, im Auge hat.
v. Jhoring, Der Zwouk iin Beeilt. II. 3. Aufl. [{)