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2 (1883)
Entstehung
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142
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142 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

den künftigen Menschenquäler; er beginnt beim Thier undendet beim Menschen. Auch hier ist es meiner Ansichtnach wiederum ein abgeleiteter Schutz, der dem Thierezu Theil wird. Im Thiere schützt der Mensch sich selber,das Verbot der Grausamkeit, das er seinetwegen auf-stellt, erfordert, dass es auch dem Thiere gegenüber be-achtet werde.

Wer sich mit dieser Auffassung nicht einverstandenerklärt, dem Thiere vielmehr einen directen Anspruch aufSchutz zuerkennt, geräth in ein arges Gedränge. Ist dasThier Zwecksubject des Sittlichen, was nur ein andererAusdruck für die letztere Ansicht ist, wie rechtfertigt derMensch Schmerzen und Qualen, die er dem Thiere zufügt,um es für seine Zwecke zu verwenden? Das Schlachtendes Hausthieres, das Tödten des Wildes gilt sittlich nichtfür verwerflich, und doch müsste es als solches gelten,wenn wir dem Thiere jene Eigenschaft beilegen wollten.Aber dem menschlichen Zwecke gegenüber ist das Thierrechtlos, lediglich Zweckobject, schlechthin seinen Zweckenpreisgegeben, und es ist von hoher Wichtigkeit, diesenGesichtspunkt festzuhalten. Nur mittelst seiner lässt sichdas Recht der Wissenschaft, das Thier für ihre Zweckezu verwenden, selbst wenn die Verfolgung derselben mitgrossen Qualen für dasselbe verbunden ist, wie z. B. dieVersuche des Physiologen am lebenden Thiere, die Vivi-sektionen, gegen die Angriffe aufrecht erhalten, welche ins-besondere von jenseits des Kanals her von gut meinenden,