Zwecksubject des Sittlichen. — Gott. 1 39
auf den Resultaten, die ich dort begründet zu haben glaube,weiter fortbauen. Es waren drei:
1. Die Frage vom Zwecke des Sittlichen fällt zusammenmit der nach dem Zwecksubjecte desselben d. i. nach dem-jenigen persönlichen Wesen, dessen Dasein durch das Sitt-liche gefördert werden soll.
2. Gott kann es nicht sein.
3. Nur der Mensch kann es sein.
Die beiden ersten Sätze betrachte ich als unanfecht-bar und füge hier nichts weiter hinzu. Aber der dritteist einem Einwände ausgesetzt, den ich an jener Stelle,um die sprachlichen Untersuchungen nicht zu sehr zu unter-brechen, nicht aufgeworfen habe, dem ich aber hier nichtausweichen kann. Er betrifft die Beziehungen des Sitt-lichen zum Thiere.
Das Sittengesetz verbietet uns Thierquälerei, folglich,kann man sagen, erkennt dasselbe auch gegen das ThierPflichten an. Pflichten sind aber nur möglich gegen einSubject, nicht gegen eine Sache, mithin ist auch das Thierals Zwecksubject des Sittlichen anzusehen, und mit Rück-sicht darauf kann die Antwort auf die Frage vom Zweck-subjecte des Sittlichen nicht lauten: der Mensch, sonderndas lebende Wesen. Damit hätten wir die belebte Schöpf-ung als den Schauplatz und das Leben (Erhallung, Förde-rung) als Zweckobject des Sittlichen gewonnen.
Die Deduction hat etwas Bestechendes, ich halte sieaber nicht für richtig. Nach meiner Auffassung ist es nur