112 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
bar sich von selbst verstehenden Rechtswahrheiten. Dasser nicht morden, rauben, stehlen dürfe, hat der Menscherst auf dem Wege der Erfahrung lernen, sie erst hat ihnbelehren müssen, dass dabei ein Gemeinleben nicht be-stehen kann — auch im Rechte wie in allen Dingen hatdie Menschheit erst durch Schaden klug werden müssen,die Natur hat dem Menschen für das Recht keine andereAusstattung mit auf den Lebensweg gegeben, als für alleübrigen Zweige des praktischen Wissens: seinen Verstand,um sich seine Erfahrungen zu Nutze zu machen, und sowenig sie ihn gelehrt hat, Schuhe, Kleider, Häuser, Schiffezu machen, ebenso wenig hat sie ihm eine Anweisung ge-währt, die ihm nöthigen Rechtseinrichtungen herzustellen.Kurz, das Recht ist nicht minder ein historisches Product,als das .Handwerk, die Schiffsbaukunst, die Technik — sowenig, wie die Natur dem Adam die Vorstellung einesKochtopfes, Schiffes oder einer Dampfmaschine in dieSeele gelegt hat, aus der er sie im Laufe der Zeit nurmühelos herauszuholen brauchte, wie es bei den Rechts-ideen der Fall sein soll, ebensowenig die des Eigenthums,der Ehe, der bindenden Kraft der Verträge, des Staats.Und was von dem Rechte, den Rechtseinrichtungen undRechtswahrheiten, ganz dasselbe gilt auch von den mo-ralischen Grundsätzen und von der Sitte, kurz von dergesammtcn sittlichen Welt. Die ganze sittliche Weltordnungist ein Product der Geschichte, d. i. genauer, des Zweck-gedankens, der unausgesetzten Thätigkeit und Arbeit des