Geschichtlich-gesellschaftliche Theorie. Hl
Den Grund der Erfolglosigkeit der Entdeckung Lock eskann ich nur darin erblicken, dass er, wie er im Sinneseiner Aufgabe (Kritik des menschlichen Erkenntnisver-mögens) allerdings durfte und musste, sich auf die Ne-gative beschränkte, dass die sittlichen Grundsätze demMenschen nicht angeboren seien, ohne positiv den Nach-weis zu erbringen, wie und woher die Menschheit in denBesitz ihrer sittlichen Grundsätze gelangt sei, und das In-dividuum dazu gelange. Nach dieser Seite hin glaube ichmit Hülfe des Grundgedankens dieser Schrift: des Zweckesseine Untersuchung demnächst vervollständigen zu können.
In consequenter Verfolgung dieses Gedankens bin ichzu der Ueberzeugung gelangt, dass alle Rechtssätze undRechtseinrichtungen ohne Ausnahme praktischen Motivenihren Ursprung verdanken, lediglich Niederschläge derhistorischen Erfahrung sind, dass kein einziger derselbendem Menschen durch sein angebornes Rechtsgefühl vor-gezeichnet worden ist, selbst nicht die einfachsten, schein-
die Idee des Guten und den Trieb der harmonischen Gestallungvon Selbsterhaltung und Hingebung zurückführt. In dem angeb-lichen besonderen Triebe für das Sittliche kann ich nur eine vonder Natur dem Menschen gewährte besondere Beanlagung für dasSittliche erblicken. Bei der gegenwärtigen zweiten Auflage trageich, um nicht alle Stimmen aufzuzählen, nur noch nach Schuppe,Grundzüge der Ethik und Rechtsphilosophie, Leipzig 1881, S. 25, 26,158 (»ins Herz geschriebene Geselz«), Lazarus, Das Leben der SeeleIII, S. 52, Aufl. 2. Zeller, Begriff und Begründung der sittlichenGesetze, Berlin 1883, S. 11, 12, 28. Dagegen ist seit der ersten Auf-lage des Werkes die von mir vertretene historische Ansicht ver-fochten worden von Paul Ren, Die Entstehung des Gewissens, Berlin1885.