Plan der Untersuchung. 105
jedesmaligen Zustand der Gesellschaft, denn die Zweckesind bei Völkern wie Individuen stets so beschaffen, wiesie selber es sind. Dass diese Consequenz für die sittlichenNormen zutrifft, werde ich darthun, indem ich das histo-rische und praktische Abhängigkeitsverhältniss aller sitt-lichen Normen von der derzeitigen Gestaltung der Gesell-schaft nachweise. Das historische — indem ich zeige,wie die Entwickelung des sittlichen Bewusstseins parallelgeht mit der der Gesellschaft, sowohl intensiv, was dieallmähliche Erweiterung und Vervollkommnung der sitt-lichen Erfahrung, Anschauungen, Normen anbetrifft, alsextensiv, was die Subjecte anbetrifft, denen gegenüberman sich zur Beobachtung der sittlichen Grundsätze ver-pflichtet fühlt, d. i. die Ausdehnung der verbindenden Kraftderselben über den ursprünglichen Kreis der Genossenhinaus auf immer weitere Kreise (Stamm, Volk, Gonfession,Race, Menschheit). Wie das Recht, so hat sich auch dasSittliche im dieser extensiven Beziehung mühsam von einerStufe zur andern erheben müssen. Wer nicht zur Gemein-schaft gehört, hat darauf keinen Anspruch, und diese Ge-meinschaft war ursprünglich eine sehr enge, erst höchstallmählich hat sie sich erweitert und damit zugleich derGedanke der rechtlichen und sittlichen Berechtigung undGebundenheit, bis er schliesslich bei dem Punkt angelangtist, der unsere heutige Anschauung charakterisirt: rechtlicheund sittliche Gemeinschaft der ganzen Menschheit. Das ver-stehe ich darunter, wenn ich von einem historischen Ab-