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2 (1883)
Entstehung
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104
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1 04 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

Gesellschaft das Zwecksubject des Sittlichen bildet. Sittlichund gesellschaftlich ist gleichbedeutend, überall, wo mansittlich sagt, kann man den Ausdruck mit gesellschaftlichvertauschen alle sittlichen Normen sind gesell-schaftliche Imperative.

Der Ausführung dieses Gedankens ist der erste Ab-schnitt der folgenden Untersuchungen: die Teleologiedes objectiv Sittlichen gewidmet. Ich beginne den-selben mit der Frage nach den möglichen Zwecksubjectendes Sittlichen (Nr. \ 6) und gelange dabei zu dem Resultat,dass nur die Gesellschaft als solches angesehen werdenkann.

Daran schliesst sich die Betrachtung der gesellschaft-lichen Imperative, d. h. derjenigen Normen, denen dasIndividuum im gesellschaftlichen Leben unterworfen ist(Mode, Sitte, Moral, Recht), und zwar ist es hier nur dieZweckfrage, die ich ins Auge fasse, während ich dieFrage: wie die Gesellschaft dieselben realisirt (socialesZwangssystem), einer spätem Stelle der Untersuchungvorbehalte. Die Mode und das Recht nehme ich dabeinur auf, um zu prüfen, ob sie sich innerlich (d. h. ihremZwecke nach) von Sitte und Moral unterscheiden lassen.Der Abschnitt über die gesellschaftlichen Imperative hatzum Zwecke den Nachweis, dass alle gesellschaftlichenNormen durch gesellschaftliche Zwecke ins Leben gerufenworden sind.

Sind sie es, so müssen sie bedingt sein durch den