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2 (1883)
Entstehung
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103
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Die Heteronomie des Sittengesetzes. 103

men des sittlichen Handelns vorzeichnet. Gegenüber demSirenengesang einer ungesunden Theorie, welche das In-dividuum mit seiner sittlichen Autonomie zu bethören sucht,halte ich es für geboten, ihm einmal die nüchterne Wahr-heit ins Ohr zu rufen: du bist nur Glied des Ganzen underhältst von ihm deine Gesetze, eigne sie dir so an, dassdas äussere Gesetz dein eigenes, und dass damit die äussereNothwendigkeit innere Freiheit werde, aber gib dich nichtdem Wahne hin, dass die Zügel, weil du sie subjectiv nichtfühlst, objectiv nicht existiren und dass du selber deineigener Gesetzgeber seist.

So kehre ich also zu der ursprünglichen und natür-lichen Form des Sittlichen: der sittlichen Norm zurück, umsie zum Ausgangspunkte meiner ganzen Untersuchung zumachen, und ich greife die beiden ersten der oben (S. 97/98)genannten Kardinalfragen der Ethik wiederum auf, um kurzdie Stellung anzudeuten, die ich zu ihnen einnehme.

Die erste war die Ursprungsfrage. Für mich per-sönlich ist sie die zweite gewesen, ich habe zuerst dieFrage vom Zweck der sittlichen Normen ins Auge gefasst,und ich behalte diese Ordnung auch im Folgenden bei,indem ich mich zunächst der letzteren zuwende.

In Bezug auf sie bin ich zu dem Resultate gelangt,dass alle sittlichen Normen im weitesten Sinne des Worts(Recht, Moral, Sitte) lediglich das Wohl und Gedeihen derGesellschaft zum Zweck haben, in meiner Terminologie vomZwecksubject (I. S. 463 ff., II. S. 89,91) ausgedrückt: dass die