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2 (1883)
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102
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102 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

soll dem Individuum nachgewiesen werden als Gesetzseiner selbst.

Auch ich gelange schliesslich zu dem Resultate, dassdas Individuum das Sittliche als Gesetz seiner selber insich tragen soll, und dass es, indem es sittlich handelt,nur sich selber behauptet (ethische SelbstbehauptungKap. XI), aber ich gelange dazu, ich gehe nicht davonaus. Das Sittliche ist historisch nicht vom Individuum,sondern von der Gesellschaft aus gewonnen worden, undauch praktisch besteht das wahre Verhältniss desselbendarin, dass die Gesellschaft dasselbe von ihm fordert.Die Ueberwindung dieses Gegensatzes des Aeussern zumInnern, das völlige Einswerden des Individuums mit demSittengesetz, kurz die Autonomie desselben ist die letzte,höchste Form, in der dasselbe in ihm seine Wirksam-keit entfaltet, aber die Thatsache, dass es als Gebot undzwar als Gebot der Gesellschaft von aussen her ihm-auf-gezwungen worden ist, wird dadurch ebenso wenig unge-schehen gemacht, wie es von ihm selber verkannt werdendarf. Das Individuum soll und muss wissen, dass essich in Abhängigkeit von der Gesellschaft befindet, dasses sein Gesetz von ihr erhält; eine Theorie, die ihm dasGegentheil vorspiegelt, stellt die Wahrheit auf den Kopf.Das Individuum ist Theil des Ganzen, der Theil aber nimmtsein Gesetz entgegen vom Ganzen, und mag das Individuumals Glied der Gesellschaft sich auch noch so einig mit ihrfühlen, immer ist es die Gesellschaft, welche ihm die Nor-