Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
99
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Die Imperativische Form des Sittengesetzes. 99

den, die nicht hierher gehören, die ursprüngliche Form,in der das Recht historisch zur Erscheinung gelangt: dieImperativische des Gebots und Verbots mit einer an-dern: der begrifflichen vertauscht hat*), hat es auchdie Ethik mit den sittlichen Imperativen gethan. An dieStelle des Solls der Norm hat sie das Sein des Be-griffs (des sittlichen Gutes, der Tugend, der Pflicht, dessittlichen Menschen) gesetzt, die Normen streifen ihre im-perativische Form ab und schlagen nieder zu Begrilfen.Die ganze Darstellung nimmt auf diese Weise den Cha-rakter der Beschreibung einer geistigen Welt an, der sichdie Wissenschaft gerade so gegenüber stellt, wie derNaturforscher der Natur: sie gibt nicht an, was sein soll,was von Seiten der Person geschehen soll, sondernsie stellt dar, was ist, sie schildert, beschreibt, ent-wickelt**). Für die Ethik ist Gegenstand der Darstellungder Typus des vollendet sittlichen Menschen, sein Ideal-bild. Ihm entnimmt sie den Inhalt des Sittlichen, abernicht als eine Norm, die von aussen an ihn herantritt,

*) Ich habe diese Methode und die Gründe, welche sie hervor-gerufen haben, weiter ausgeführt in meinem Geist des römischenRechts Bd. 3 § 3841.

**) Beispielsweise nenne ich das neueste System der theologi-schen Ethik von J. Chr. von Hofmann, Nürdlingen, 1878, S. 71:»Beschreibung des christlichen Verhaltens. Dieses ist vor Allemein innerliches; die Innerlichkeit, die christliche Gesinnung habenwir zunächst zu beschreiben, dann deren Bethätigung im Han-deln«. S. 72: »so würde das sich ergebende Bild ein unrichtigeswerden«. S. 79: »Wir beschreiben, wie der Christ als solchersich, und wie er sich als den, der er ist, bethäligt«.

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