Die Sprache. — Gegensatz von sittlich, unsittlich. 83
selbe würde sich dem positiven Begriffe des Sittlichen, des-sen Negation er enthält, und der gleichmässig das sittlichGebotene wie Verbotene in sich schliesst, nicht decken.
Zu dem Momente des bloss negativen Verhaltens inBezug auf die Befolgung der sittlichen Verbote muss abernoch ein anderes Moment hinzukommen, um ihm den Cha-rakter des sittlichen Handelns zu verleihen. Das ist dieWillensbestimmung. Das Unterlassen muss eine nega-tive Handlung sein, eine Willensaction, gerichtet auf dieNichtvornahme des Unsittlichen. Der sittliche Werth dieserWillensaction bestimmt sich nach dem Anreiz zur Ueber-tretung, und daraus ergibt sich, das vom Standpunkte dessittlichen Urtheils aus derjenige, welcher das Verbot zwar,übertreten hat, aber der Versuchung erst nach langem,schwerem Kampfe erlegen ist, in sittlicher Beziehung un-gleich mehr geleistet hat, als derjenige, der es nur ausdem Grunde beobachtet hat, weil die Versuchung niean ihn herangetreten ist. Die Behauptung einer Festung,die nie angegriffen worden ist, begründet kein Verdienst,erst der Angriff erprobt den Muth derer, denen sie anvertrautist, und der Gommandant, der nach tapferster Gegenwehrschliesslich die Festung übergibt, hat mehr Ursache stolzzu sein, als derjenige, der die seinige, die nie angegriffenward, behauptet hat. Ganz dasselbe gilt vom Sittlichen.Die sittliche Gorrectheit eines Mannes, dem seine Lebens-stellung, sein Beichthum, seine Erziehung, Versuchungen
ersparen, welche die ganze Kraft minder günstig Gestellter
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