Die Sprache. — Das Zweckmässige. — Die Schuld. 69
rechtswidrigen Zwecks, eines Zwecks, der mit den recht-lich gesetzten Zwecken anderer Personen in Widerspruchtritt, culpa den der aus mangelhafter Willensanspannungunterlassenen Anwendung des richtigen Mittels in Bezugauf fremde Zwecke, sei es, dass uns für dieselben ledig-lich ein negatives Verhalten: ein Unterlassen, oder einpositives: ein Handeln, rechtlich zur Pflicht gemacht war.Das Motiv ist egoistischer Art: Scheu vor der Anstrengung,der körperlichen oder geistigen, Bequemlichkeit, ein Sich-gehenlassen auf fremde Bechnung. Darin liegt derunsittliche Charakter der culpa und damit ist der Nach-weis erbracht, dass das Unzweckmässige zugleich un-sittlich sein kann. Es ist dies überall da, wo den Menschender Vorwurf trifft, den Verhältnissen, die ihm die Pflichtauferlegten, die richtigen Mittel zum Zweck zu wählen,z. B. als Bewahrer einer fremden Sache, als Vormund oderBeamter, aus Denkfaulheit die sorgsame Prüfung derselbenunterlassen zu haben.
So erklärt es sich, dass wir eine unüberlegte, übereilteHandlung, die sich in ihren Folgen für uns nachtheiligerwies, uns zum Vorwurf anrechnen und Reue darüberempfinden, Schopenhauer nennt sie ganz treffend dieegoistische. Wir klagen dabei nicht unsere Einsichtan, was gar keinen Sinn hätte, sondern unsere Umsicht,d. h. unsern Willen, wir sind uns dabei unserer Schuldwohl bewusst. Ueber etwas anderes als das Unzweck-mässige kann der Egoismus keine Reue empfinden.