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2 (1883)
Entstehung
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68
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68 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

geistiges Auge, so ist er umsichtig, vorsichtig (provi-

dens = prudens, iinprovidens = imprudens). Ist er

zu träge, um sich anzustrengen, so bleibt er sitzen(desidia von de-sedere), so lässt er die Sache oder sich

fahren (Fahrlässigkeit, provinziell fahrig), so lässter nach von der nöthigen Anspannung (Nachlässigkeit,lateinisch delictum von de-linquere = los- oder nachlassen).Auf dieser Anschauung der Sprache von der demWillen anzurechnenden Nachlässigkeit des Verstandesberuht der Rechtsbegriff der römischen culpa. Es istsprachlich dasselbe Wort mit unserem deutschen Schuld.*)Aber während unsere deutsche Sprache dieses Wort indoppeltem Sinne gebraucht, in dem intransitiven desschuldig seins (Schuld, Schulden) und dem transitivendes verschuldet habens (Verschuldung), ist die Rechts-sprache der Römer genauer, für ersteren verwendet siedebere (schulden, debitum = das Geschuldete), fürletzteren culpa (verschulden). Der Gegensatz von culpaund dolus liegt beschlossen in dem von Mittel und Zweck.Dolus enthält den Vorwurf des absichtlichen Setzens eines

*) Gothisch: skulan^, althochdeutsch: sculan = sollen, skulda,scolta = ich soll; daher cult, sculd, scult, scholt = Schuld. Inculpa ist das s von skulan , sculan, wie so oft vor k oder c weg-gefallen, während es noch in scelus erhalten ist. Das p in culpa,an dem ich bei der obigen Ableitung zuerst Anstoss nahm, ist nacheiner mündlichen Mitlheilung eines verstorbenen Collegen, desSprachforschers Benfey, das Causale, welches zum Nominale: Skul,cul hinzutritt, dasselbe drückt also den im Texte hervorgehobenenUnterschied des transitiven culpa (= verschulden) vom intransitivenscul (= schulden) aus.