Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
67
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Die Sprache. Das Zweckmässige. Die Schuld. 67

Sprache geht von der Annahme aus, dass der Wille Machthat über den Geist. Der Mensch kann und soll »sich zu-sammennehmen«, d. h. seine Gedanken auf den Punkt,den es gerade gilt, concentriren (con-agitare = cogitare== denken), statt sie ins Leere schweifen zu lassen; esist das Sammeln der Gedanken (»Sammlung«) im Gegen-satz zu dem Zerstreuen derselben (»Zerstreutheit«). Dielateinische Sprache bedient sich hier ganz desselben Bil-des, wie die deutsche. Von legere (=== sammeln, daherlesen = die Buchstaben zusammenlegen, sammeln) bildetsie: diligentia (= Sorgfalt), intillegentia, intellectus(== Verstand, das entsprechende deutsche Wort ist Ueber-legen = interlegere, intelligere) und das negative negli-gentia (nec-legere = das Nichtsammeln, Nicht-über-legen);ähnlich dis solutus (= zerstreut von dis-solvere) und»leichtfertig« (== leicht fertig werdend). Wer eine Aufgabezu lösen hat, soll sich darum »kümmern«, d. h. sichKummer machen, sich in Gedanken damit zu schaffenmachen, soll »Sorge empfinden, sorgen«. Daher imDeutschen Sorgfalt, sorgsam, Sorglosigkeit, im La-teinischen cura, curiosus, accuratus, incuria. Kommter der Forderung nach, öffnet er sein physisches und

während die römischen Juristen sie doch der Natur der Sache ent-lehnt haben. Auch die Verschiedenheit der Haftung nach Verschie-denheit der contractlichen Verhältnisse würde ohne dieses Zurück-greifen auf eine Schuld des Willens unverständlich sein, verständlichwird sie erst dadurch, dass die Verschiedenheit dieser Verhältnissedie Forderung einer ihnen entsprechenden Anspannung des Willensrech fertigt.

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