Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
65
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Die Sprache. Das Sittliche. Verhiiltniss zum Zweckmässigen. 65

Mörder hat zweckmässig gehandelt, wenn er dafür Sorgegetragen hat, dass seine That den gewünschten Erfolghatte und nicht entdeckt werden konnte.

Vom Standpunkte des Sittlichen aus lässt sich jeneGrenzscheidung damit bemängeln, dass das Setzen einesZweckes die Wahl der richtigen Mittel implicire. Schreibtdas Sittliche gewisse Zwecke vor, z. B. Erziehung derKinder, Unterstützung der Hülfsbedürftigen, so verlangt esdamit auch die entsprechenden Mittel. Vollkommen richtig!Allein dieser praktische Zusammenhang zwischen Zweckund Mittel schliesst die selbständige Beurtheilung beidernach den verschiedenen Massstäben des Sittlichen und desZweckmässigen keineswegs aus. Wir werden der Mild-thätigkeit unsere sittliche Anerkennung nicht versagen,auch wenn sie sich in der Wahl des Mittels vergriffen hat,wir würdigen sie lediglich nach dem Zweck, und gleichwie wir unser Urtheil über einen Verbrecher dahin ab-geben können, dass er zweckmässig, aber unsittlich, soüber den Mildthätigen, dass er sittlich aber unzweck-mässig gehandelt habe. Das Unzweckmässige kommt aufRechnung der Intelligenz, das Unsittliche auf Rechnung desWillens. Nur da dürfen wir das Unzweckmässige demMenschen zum Vorwurf anrechnen, wo wir seinen Willendafür verantwortlich machen können, und nur in dieserBegrenzung liisst sich der Wahl eines untauglichen Mittelsfür einen sittlich vorgeschriebenen Zweck der Vorwurfder Pflichtwidrigkeit machen. Dieser Punkt: die Ver-

v. Jhoring, Der Zweck im Recht II. 3. Aufl. 5