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2 (1883)
Entstehung
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62
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62 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

pflichtende Kraft beruht lediglich auf ihrer Thatsächlich-keit; hat sie aufgehört zu existiren, so hat sie fernerhinkeine bindende Kraft mehr für mich. Anders bei der Sitt-lichkeit. Sie behält für mich ihre verpflichtende Kraft,auch wenn Tausende sie mit Füssen treten, ihre Autoritätist von der Thatsächlichkeit völlig unabhängig, denn meinsittliches Urtheil erkennt die äussere Wirklichkeit nicht alsMassstab des Sittlichen an, sondern provocirt auf sich selber,auf seine eigene innere Wahrheit und fühlt sich dabei vonderselben Zuversicht beseelt, wie der Denker, welcher eineWahrheit gefunden hat, mit der er einsam der ganzenWelt gegenüber steht.

Wir haben damit einen für die Charakteristik desSittlichen nach Auffassung der Sprache höchst wichtigenZug gewonnen: den des allgemein Gültigen. Das Sitt-liche nach Vorstellung der Sprache kennt keinen Unter-schied von Land, Rang, Stand, es richtet seine Gebotegleichmässig an alle Klassen der Gesellschaft und an alleVölker. Darin liegt zugleich, dass, gleich wie es demUnterschiede des Landes und der Nationalität keinen Ein-fluss zugesteht, es eben so wenig den Unterschied derZeit anerkennt. Der Gegensatz von Ort und Zeit, völligmassgebend für die Sitte, ist für das Sittliche ohne Be-deutung, das Sittliche vindicirt sich den Charakter desAbsoluten. Ob diese Auffassung haltbar ist oder nicht,gilt uns hier gleich, es kommt nur darauf an, ob sie derSprache zu Grunde liegt, und dieser Nachweis ist damit