Die Sprache. — Ethisch, sittlich, moralisch. 59
im Auge, ethisch verhält sich zu sittlich, wie juristisch zurechtlich, wir handeln sittlich, rechtlich, nicht ethisch,juristisch, wir urtheilen ethisch, juristisch. Sittlich undmoralisch wird in der Regel gleichbedeutend gebraucht.Wer genau sprechen will, betont mit Moral und moralischden Gegensatz zu Recht und rechtlich, d. h. er negirtdamit das Moment des äusseren Zwanges, während er mitSittlichkeit bloss davon abstrahirt. Eine moralische Ver-bindlichkeit in der Sprache des Juristen (die naturalisobligatio der Römer) ist diejenige, welche rechtlich nichterzwungen werden kann, sie bildet den Gegensatz zu denrechtlich erzwingbaren, der Civil Verbindlichkeit (obligatiocivilis). Die Moral als Disciplin beschränkt sich auf dieserechtlich nicht erzwingbaren Vorschriften des Sittengesetzes.Das Sittliche oder das Sittengesetz dagegen umfasst auchdas Recht mit, von seinem Standpunkt aus erscheint dasMoment des äusseren Zwanges als gleichgültig, das Ent-scheidende ist die innere Verbindlichkeit für das Subject.Die drei Mal sich 'wiederholende sprachliche Anleh-nung des Sittlichen an die Sitte (mos, vj&oc) beweist, dasswir es hierbei nicht mit einer zufälligen, sondern miteiner zwingenden Vorstellung der Sprache zu thun haben.Letztere vermag sich den Regriff des Sittlichen nicht anderszu denken, als indem sie den der Sitte zu Hülfe nimmt.Der Gedanke, den sie dabei im Auge hat, ist die historischeEntstehung des Sittlichen aus der Sitte. Reide entwickelnsich aus dem Leben des Volks als Normen, welche sich