Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
55
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Die Sprache. Die Silte. Sprachliche Armulh des Rechts. 55

fliessen auf, die Ausdrücke werden immer dürftiger, ärmer,magerer. Am reichhaltigsten ist er auf dem Gebiete derSitte, auf dem die Wissenschaft sich bisher nicht hatblicken lassen. Auf dem Gebiete des Sittlichen tritt siezwar bereits als Theorie auf, aber sie entlehnt ihren Stoffdem Gefühle des Volks. Bei dem Rechte dagegen befindetsie sich auf einem Gebiete, auf dem das Volk, abgesehenvon dem engen Räume des Gewohnheitsrechts, keinen ge-staltenden Einfluss ausübt, der vielmehr der Reflexion desGesetzgebers und der begriffbildenden Thätigkeit derWissenschaft zufällt. Dieser Gradation vom Volke zurWissenschaft, vom Unbewussten zum Bewussten entsprichtdie entgegengesetzte in Bezug auf die Ausbildung und denReichthum der Sprache. Je abstracter der Denkstoff, destoconcreter und ärmer die Sprache, statt des oft erdrücken-den Ueberflusses an Worten und Wendungen für Gegen-stände und Anschauungen, die dem Volke nahe liegen,eine Armuth, die nicht selten vollständiger Mangel ist unddie Nöthigung in sich schliesst, in manchen Fällen einenRegriff, statt zu benennen, lediglich zu umschreiben oderdurch Fremdwörter auszudrücken. Selbst die Synonyma,welche die Sprache für einen Regriff des Rechts früherin Gebrauch hatte, sterben nach und nach ab, wenn der-selbe aus den Händen des Volks in die der Wissenschaftübergeht, wie dies z. B. bei dem »Gewohnheitsrecht« derFall ist, für welches alle anderen Ausdrücke, mit denender Volksmund dasselbe einst bezeichnete: Herkommen,