Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
48
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48 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sütliche.

Es bleibt uns noch das Gewissen. Wie Takt undGeschmack ist auch das Gewissen Berather in eigenenAngelegenheiten, nicht Richter in fremden. Zweifelhaft istnur, ob und inwieweit die Sprache damit zugleich, wiebei jenen, die Vorstellung einer Steigerung des entspre-chenden Gefühls verbindet. Gewiss nicht in dem Sinne,dass sie damit eine nur in besonders günstigen Lagenzur Reife gedeihende Blüthe des Sittlichkeitsgefühls be-zeichnen wollte. Während Takt und Geschmack Vorzügebilden, welche nicht Jedem eignen, und die zu ihrer Aus-bildung der besonderen Gunst der Umstände bedürfen,liegt der Sprache diese Vorstellung beim Gewissen gänz-lich fern, sie betrachtet dasselbe als eine Eigenschaft, dieman bei Jedem in gleicher Weise voraussetzen darf, alseinen Bestandtheil der normalen Ausstattung des Men-schen, den Niemand erst besonders zu erwerben odererst durch Uebung auszubilden hat. Aber in anderemSinne lässt sich doch der Gedanke einer Steigerung desentsprechenden Gefühls auch beim Gewissen aufrecht er-halten, nämlich in dem, dass das sittliche Gefühl in An-wendung auf das eigene Handeln sich in einer günstigerenLage befindet als bei der Beurtheilung fremder Hand-lungen. Bei letzteren liegen uns in der Regel nicht dievollständigen Daten zur Beurtheilung vor, wir sehen nurdie äussere That, der Einblick in die Seele des Handeln-den und in seine Motive ist uns verschlossen, wir habennur den einzelnen Act vor uns, nicht den Zusammenhang