Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
47
Einzelbild herunterladen
 

Die Sprache. Die Sitte: Takt. 47

Der Geschmack wie der Takt ist erfinderisch, er geht überdie blosse Nachahmung gegebener Muster, über, die blosseBefolgung feststehender Regeln hinaus, er versucht sichselber.

Dieser Gesichtspunkt bewährt sich auch beim Taktim juristischen Sinne. Von ihm sprechen wir nur beimJuristen, nicht beim Laien. Warum? Weil die Steigerungdes Gefühls, welche der Takt implicirt, hier des Rechts-gefühls, das Virtuosenthum in Dingen des Rechts nur beimJuristen möglich ist; nur in seiner Person finden sich dieVoraussetzungen, damit das Rechtsgefühl sich zur höchstenBlüthe entfalte. Man wende mir nicht ein, dass es sichin diesem Falle nicht um die praktische, sondern um diekritische Function des Rechtsgefühls handele, da ja derJurist den juristischen Takt nicht im Handeln, sondernim Urtheilen bewähre, denn der Jurist, welcher ur-theilt, handelt, darin eben besteht sein praktischer Be-ruf. Von diesem praktischen Erfindungsvermögen des Ju-risten unterscheidet die Sprache ganz fein das juristischeWahrnehmungsvermögen. Das ist der juristische Blick,dieselbe Eigenschaft, die wir beim Arzt als Diagnose be-zeichnen. Mit der blossen Erkenntniss dessen, was ist,ist es aber in praktischen Dingen noch nicht gethan, essoll geholfen werden, und dies Vermögen, das richtigepraktische Hülfsmittel aufzufinden, es ist eben, das dieSprache im Unterschiede von dem juristischen Blick beidem juristischen Takt im Auge hat.