Druckschrift 
2 (1883)
Entstehung
Seite
26
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26 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittlich.-.

Recht existirt sofort mit dein Erlass des Gesetzes, bevornoch die Uebung hinzugekommen ist.

Mit dem Gesagten scheint nicht zu stimmen das»Sittengeselz«, da in ihm das Moment der Norm, welchesbereits mit »Sitte« gegeben ist, noch zum zweiten Maldurch »Gesetz« betont wird. Dieselbe sprachliche Bildungwiederholt sich auch im »Rechtsgesetz«, auch das »Recht«schliesst bereits das Moment der Norm, des Gesetzes insich, und gerade dieser Gegensatz gibt uns vielleicht dieErklärung in die Hand, welche ich darin finden möchte,dass die Sprache mittelst »Gesetz« beide Begriffe untereinen gemeinsamen Nenner zu bringen gesucht hat. Uebri-gens ist es beim Sittengesetz nicht sowohl die Sitte, welchedie Sprache dabei ins Auge fasst, sondern das von derSitte, wie wir demnächst sehen werden, wohl zu unter-scheidende »Sittliche«.

Dem obigen Gegensatze zwischen Sitte und Gewohn-heit entspricht in der lateinischen Sprache der zwischenmos, mores*) und consuetudo, aber der Gegensatz ist hierminder scharf ausgeprägt. Der erstere Ausdruck dientnämlich zur Bezeichnung dreier von der deutschen Sprachegenau aus einander gehaltener Begriffe: der Sitte, des.

*) Ueber die Ableitung von mos herrscht unter den Etymologennoch Streit. Nach G. Curtius, Grundzüge der griechischen Etymo-logie Aufl. 4. S. 329 bringt Corssen mos in Verbindung mit derSanskritwurzel ma = messen, wonach es Mass bedeuten würde,was zu der oben entwickeilen Bedeutung gut stimmen würde. Ueberconsuetudo s. oben S. 20.