Die Sprache. — Die Sitte, — Unterschied von Gewohnheit. 25
bindet die Sprache stets den Begriff des Guten, die Sitteals solche ist nie böse, so wenig wie das Recht als solcheses ist, es wäre eine contradictio in adjecto, ganz dasselbewie eine böse Tugend oder eine böse Gerechtigkeit; dasAdjectivum «böse« kann nicht einem Substantiv hinzugefügtwerden, welches an sich schon das Gute bedeutet, es er-übrigt dafür nur die Negation des positiven Begriffs: Un-tugend, Un-gerechtigkeit, Un-sitte, Un-recht.
So trägt also die Sitte im Sinn der Sprache schonals solche das Moment des Guten, Richtigen und damitdes Richtmaasses, der Norm in sich. Die Gewohnheit da-gegen als etwas rein Aeusserliches, inhaltlich Indifferentesgewinnt ihre nähere Bestimmung erst durch den Zusatz:gut oder böse.
Eben darum, weil die Gewohnheit nichts Innerlichesaussagt, lässt sie sich mit dem Begriffe des Rechts zurEinheit eines Ausdruckes und Begriffes verbinden (»Ge-wohnheitsrecht«), während der Begriff der Sitte, da erbereits das Moment des Verbindlichen und zwar einervon der des Rechts sich unterscheidenden Art des Ver-bindlichen in sich schliesst, dieser Verbindung wider-strebt: der eine Begriff würde den andern aufheben.Ebenso undenkbar wäre die Verbindung von Gewohnheitund Sitte zu einem Wort, denn letztere schliesst dasjenigeMoment, welches jene betont, bereits in sich. Aber Rechtund Gewohnheit lassen sich combiniren, da der letztereBegriff im ersteren nicht enthalten ist, das gesetzliche