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2 (1883)
Entstehung
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Unzulänglichkeit von Lohn und Zwang. 5

unerlässliche Bedingung, ein Fundamentalpostulat des ge-sellschaftlichen Lebens; an ihr hängt das Haus und damitdas Gedeihen der ganzen Gesellschaft. Denn das Haus istfür letztere, was die Zelle für den thierischen Körper, derBildungsheerd des Lebens, die letzte Quelle aller Kraft, derökonomischen sowohl wie der sittlichen taugt das Hausnichts, so taugen auch diejenigen nicht, welche daraushervorgehen.

"Versuchen wir die Grenzen der socialen Leistungs-fähigkeit von Lohn und Zwang principiell abzustecken.

Wir unterscheiden zwei Arten von Verhältnissen. Dieeinen sind diejenigen, auf welche Lohn und Zwang überallkeine Anwendung finden, die jenseits der Sphäre des Rechtsund des Verkehrs liegen, zu fein geartet, um die unsanfte,rauhe Berührung des äusseren Zwanges, zu edel, um dieVerunreinigung durch schnöden Lohn zu ertragen. Es sinddie sittlichen Verhältnisse im engeren Sinne: die der Liebeund der Freundschaft. Ihre richtige Gestaltung ist aus-schliesslich dem sittlichen Geiste überwiesen, Lohn undZwang haben über sie keine Macht. Die zweite Art bildendiejenigen, welche auf Lohn und Zwang gebaut sind; unteresuchen wir, ob letztere vermögend sind, bei ihnen ihreAufgabe erschöpfend zu lösen.

Wir richten diese Frage zuerst an den Lohn. Alssociale Function desselben haben wir seiner Zeit erkanntdie gesicherte Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse.Mit so vollendeter Regelmässigkeit und unausbleiblicher