4 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
1. Unzulänglichkeit von Lohn und Zwang für dieLösung des gesellschaftlichen Problems.
Wir haben in den beiden vorhergehenden Kapitelngezeigt, was Lohn und Zwang vermögen, und wir dürfendie Summe unserer Ausführungen in den Satz zusammen-fassen: sie bilden die absoluten Postulate der gesell-schaftlichen Ordnung — die Gesellschaft ist undenk-bar ohne Zuhülfenahme von Zwang und Lohn. Man hatVölker gefunden, denen das Gottesbewusslsein fehlte, keinsdem die Verwendung von Lohn und Zwang für die Zweckeder gesellschaftlichen Ordnung, wenn auch in noch so un-vollkommener Weise, völlig fremd gewesen wäre — derTauschvertrag in seiner rohesten Form und die Selbstver-teidigung der Gesellschaft gegen den Verbrecher mittelstStrafe, d. i. die ersten Ansätze des Verkehrs und derRechtsordnung finden sich überall. Ueberzeugen wir unsjetzt, nachdem wir positiv gezeigt, was Lohn und Strafevermögen, negativ davon, was sie nicht vermögen, wosie die Gesellschaft im Stiche lassen.
Die Frage: ob Lohn und Zwang allein im Stande sind,eine befriedigende Ordnung der Gesellschaft herzustellen,lässt sich auch so ausdrücken: kann die Gesellschaft aus-kommen mit denjenigen Handlungen oder Unterlassungenihrer Mitglieder, welche sie im Stande ist zu bezahlenoder zu erzwingen? Die Verneinung kann nicht zweifel-haft sein. Die Liebe des Weibes und der Mutter wirdweder bezahlt noch erzwungen, und doch bildet sie eine