Vorrede. XXVII
Benehmen war gegen Alle ohne Unterschied des Rangesund Standes das gleiche, überall dasselbe wohlwollende,freundliche, schlichte, einfache Wesen. Wie viele wür-den wohl die Probe bestanden haben gleich ihm, dervon jüdischer Herkunft und in kleinen Verhältnissenaufgewachsen, die Ungunst der Verhältnisse lediglichdurch eigene Kraft besiegend, alles allein sich selberverdankend, als noch nicht Vierzigjähriger zu denhüchsten Staatsstellungen, zuerst der eines Ministe-rialdirektors im Cultusministerium, dann zu der einesJustizministers emporstieg, ausgezeichnet vor Vielendurch das ganz besondere Wohlwollen seines Monar-chen. Stets blieb er der gleiche, stets behauptete erdasselbe einfache, anspruchslose Wesen — den Mi-nister hat man bei ihm nur gemerkt an dem, was erleistete. Daran allerdings aber um so mehr. Die Straf-processordnung vom Jahre 1873, die alle bis dahin vor-handenen geschlagen hat, ist sein Werk, in ihr hat ersich ein unvergängliches Denkmal gesetzt. Die Art, wieer sein Amt verwaltet hat, ist über alles Lob erhaben.Höchste Pflichttreue, unermüdliche Arbeitskraft, über-legene Sachkenntniss, eine seltene Leichtigkeit undRaschheit der Auffassung, Klarheit des Denkens undSchärfe des praktischen Blicks, Zugänglichkeit gegenfremde Ansichten und Unzugänglichkeit gegen alle un-gehörigen Beeinflussungen, vollendete Unparteilichkeitund Gerechtigkeit, kurz alles vereinigte sich in ihm, umseine Amtsführung zu einer wahrhaft mustergültigen zuerheben. Die Gerechtigkeit, deren höchster Vertreter eramtlich war, war auch persönlich in ihm Fleisch undBlut geworden. Der Ruf, den Glaser, als politische