XXII Vorrede.
seits hoffe, denselben in einer Weise begründen zu kön-nen, welche mit derselben überzeugenden Kraft aus derrealen Welt die praktische Nothwendigkeit desselbennachweist (Teleologie des Sittlichen), wie die Formen, indenen er sich vollzieht (sociales Zwangssystem), zur An-schauung bringt.
Göttingen, den 22. August 1883.
Rudolph von Jhering.