XIV Vorrede.
lieh erst aus dem Rohen heraus zu gestalten ist, wenigausgerichtet, es bedarf der Wucht des Materials, um dieGesichtspunkte zu begründen und eindringlich zu machen.Darum habe ich mein Augenmerk unausgesetzt daraufgerichtet, an Detail so viel herbeizuschaffen, als ich" nurirgend vermochte, nicht, weil ich letzterem als^solchemeinen .Werth beigelegt hätte, sondern weil und in-sofern es Zeugniss ablegt für die Richtigkeit der vonmir aufgestellten allgemeinen Gedanken. Und nichtminder sorgsam und ängstlich bin ich verfahren in Bezugauf den dialektischen Theil meiner Aufgabe: die genaueFeststellung und Abgrenzung der Begriffe und denNachweis ihrer systematischen Gliederung zu einemhöheren Ganzen. Ich habe meine Aufgabe ganz so zulösen gesucht, als ob sie juristischer Art wäre, und ichglaube hierbei durch die That gezeigt zu haben, inwelchem Masse und mit welchem Vortheil sich diejuristische Methode selbst bei Dingen nicht juristischerArt verwerthen lässt; nur ihr glaube ich es verdankenzu sollen, wenn es mir gelungen ist, den vielen Be-griffen, die mir hier in den Wurf kamen, wie z. B. Höf-lichkeit, Achtung, Anstand, Aergerniss u. a. m. einenGrad der Klarheit und Sicherheit zu verleihen, die sieden juristischen Begriffen nahe bringt — es steckt darindie speeifische Arbeit des Juristen, vielfach auch eineVerwerthung der speeifisch-juristisehen Begriffe. Auchin dieser Richtung muss ich den Leser darauf vorbereiten,dass die Resultate, die ich ihm biete, nicht auf leichtemWege gewonnen sind, dass ich vielmehr genöthigt ge-wesen bin, einen umständlichen Apparat aufzubieten.Es hängt dies mit der Natur meiner Aufgabe zusammen.