X Vorrede.
Anschauung nicht das Ursprüngliche, sondern nur dasResultat der geschichtlichen, durch praktische Zweckegeleiteten und erzwungenen gesellschaftlichen Entwick-lung ist. Das Verhältniss der objectiven sittlichen Ord-nung, zu der ich neben dem Rechte auch die Moral undSitte zähle, und des subjectiven sittlichen Gefühls drehtesich für mich gänzlich um, nicht letzteres erschien mirmehr als die Quelle der ersteren, wie die herrschendeTheorie lehrt (s. die Belege S. HO, Note), sondernerstere als die des letzteren. Alle sittlichen Normenund Einrichtungen haben nach meiner Ueberzeugungihren letzten Grund in den praktischen Zwecken derGesellschaft, letztere sind von einer so unwiderstehlichzwingenden Gewalt, dass die Menschheit nicht der ge-ringsten sittlichen Beanlagung bedurft hätte, um alles,was sie erfordern, hervorzubringen, die Macht des ob-jectiv Sittlichen, d. h. der in Form der drei gesellschaft-lichen Imperative: Recht, Moral, Sitte verwirklichtenOrdnung der Gesellschaft beruht auf seiner praktischenUnentbehrliehkeit, das subjective sittliche Gefühl ist nichtdas historische Prius, sondern das Posterius der realen,durch den praktischen Zweck geschaffenen Welt, underst, wenn dasselbe auf Grund der unabhängig von ihmentstandenen Welt sich gebildet hat, und wenn es zuKräften gekommen ist, erhebt es seine Stimme, um das-jenige, was es in der Welt gelernt hat, an der Welt zuverwerthen, den Massstab, den es ihr auf dem Wege derunbewussten Abstraction allgemeiner Grundsätze entlehnthat, auf sie selber zur Anwendung zu bringen, d. h. dieAnforderung zu stellen, dass sie die Principien, welchesie bisher nur unvollkommen realisirt hat, vollkommen