Vorrede. XI
durchführe — es ist das Kind, das, wenn es herange-wachsen, die Mutter nach ihren eigenen Lehren meistert.Diese Auffassung, der ich für das Recht in demMotto meiner Schrift den Ausdruck gegeben hatte: derZweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts, durfte ich,als ich den Begriff des Sittlichen zuerst in meinerSchrift berührte, nicht unterlassen auch für letzteres zubegründen. Meinem Gesichtspunkte der ethischen Selbst-behauptung, den' ich im neunten Kapitel auszuführengedachte, würde der feste Untergrund gefehlt haben,wenn ich mich dessen hätte überheben wollen. So er-hielt denn dieses Kapitel den Inhalt, den es jetzt ansich trägt: das Sittliche. Hätte ich damals, als ich das-selbe in Angriff nahm und das erste fertig gewordeneStück Manuscript der Druckerei übergab, voraussehenkönnen, wie weit sich dasselbe ausdehnen würde, ichhätte daraus eine eigene Schrift gemacht, auf die ich indem Werke selber bloss Bezug genommen hätte. Alleinich hatte von dem Umfange desjenigen, was mir imLaufe der Untersuchung entgegentrat, gar keine Vor-stellung. Eine Frage rief die andere hervor, und wennich meinem Grundsätze treu bleiben wollte, keiner ein-zigen Frage, deren Beantwortung durch den Zusammen-hang des Ganzen geboten war, auszuweichen, so bliebmir keine Wahl, ich musste meinen Weg bis zu Endefortsetzen. Von der Sittlichkeit ward ich zurückgeworfenauf die Sitte, ich musste Rede und Antwort stehen, wieletztere sich von der Moral unterscheide, und wie sie zuihrem Theile die Aufgabe, welche das Recht und dieMoral in der sittlichen Weltordnung zu beschaffen haben,unterstütze und fördere, und von der Sitte musste ich