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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
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279
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Beilagen zu Band I.

ncy, 13. 2. 71.

lediglich als solcheiu denen nach §. 9Felde die Sanitäts-alb der Verwendun"

rcy, 24. 8. 70.

[ demnach entweder,nd, oder nur heimi zurück zu senden.rnee event. nur bis

dieselbe hindurch

ltke.

Beilagen zu Band I.

Bericht, betreffend die Genfer Konvention.

279*

Beilage 109.

8. Infanterie-Brigade.

Poligny, den 2. März 1871.

Bericht

Am 21. Januar Abends 10 Uhr nach beendigtem Gefechtertheilteich dem 1.Bataillon 4.PommerschenInfanterie-RegimentsNo. 21 den Befehl, das vom Feinde besetzte Dorf Hauteville zunehmen.

Nachdem bis 11 Uhr der grössere Theil des Dorfes erobertwar, wurde noch aus den übrigen Häusern, namentlich aus einemgrösseren Eckhause, ein die Strasse bestreichendes Feuer unter-halten.

Der 2. Kompagnie gelang es schliesslich, trotz des starkenFeuers, auch in dies Haus einzudringen, wobei die Besatzungthätlichen Widerstand leistete und im erbitterten Handgemengepinige Mann des Feindes niedergestreckt wurden.

Wie nach Beendigung des Kampfes erst sich herausgestellthat, trug ein Theil der Besatzung die weisse Binde mit rothemKreuz, was bei der Dunkelheit und in der Hitze des Kampfesnicht bemerkt worden war; hingegen ist festgestellt, dass einerder mit diesem Abzeichen Versehenen den eindringenden Haupt-

mann v. Putlitz thätlich angegriffen hat und dabei verwundetworden ist.

Die hierauf weiter angestellte Recherche ergab, dass in demHandgemenge auch zwei Französische Aerzte getödtet waren.

Das erwähnte Haus trug, was vorher der Dunkelheit halbernicht beobachtet werden konnte und erst nachher bemerkt wurde,eine Genfer Flagge, doch war es in keiner Weise zum Lazaretheingerichtet, wodurch die eindringende Truppe vielleicht aufden Zweck desselben aufmerksam geworden wäre. Nicht ein inPflege befindlicher Verwundeter oder Kranker befand sich darin,wohl aber mehrere frisch abgeschossene Gewehre und vielMunition. Beim Eindringen in das Haus hat sich auch Niemandals zum ärztlichen Personal gehörig zu erkennen gegeben, viel-mehr scheint aus allen Umständen hervorzugehen, dass dasärztliche Personal thätlichen Antheil am Kampfe genommen hat.

So bedauerlich der Vorfall auch ist. kann der Truppe einVorwurf hieraus nicht gemacht werden.

o-ez,

v. Kettler.

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