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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Oktober .586,

l)59

genommen werden, ll) Die Parteien dürfen in Zukunft bei Processen nur Einen Beistand haben, Läßtsich beweisen, das ein Beistand oder Fürsprecher eine Partei zu appellieren aufgcstiftet habe, so ist erverpflichtet, dieser Partei die Kosten zu bezahlen,- >»». (S. u. Luggarns und Mainthal). «. Das Gesuchdes Landammann Lnssi von Untcrwaldcn um Fenster und Wappen in sein neues Hans wird wieder inden Abschied genommen, «. (S, u. Luggarns). >». Es wird ein anderer Tag nach Bade» auf den 30. Novcmber angcsezt, «t Ein Vortrag des Balthasar von Grissach, worin er den König von Frankreich überdas Ausbleiben der verfallenen Zahlungen entschuldigt und versichert, das der König wünsche, seinerVerpflichtung recht bald nachkommen zu können, wird ml rokoron.Inn. genommen.

Man sebe auch im Abschnitte Herrschafts»ngcle.ze»heite» -

Deutsche gem Vogtcien überkGrafschaft SarganS.

Grafschaft Bade»

Vier ennetb. Vogteieu. überhLandvogtei LauisLuggarns und MainthalLandvogtei LnggarusLandvogtei Mainthal.

r

Art, 48, Polizeiliches,

Art, l>3, Anitanv wegen Wartan.» Art, tK8, Stifte nno Klöster,a, Art, 2<>4, Verkebr mit Moyland,d, Art, 340. Justizsachcn,in. Art, 34. Justizsachen,<>. Art. t44, Rechnungssachen.« Art, 50k, Unterstuznngen,

>, Art. 24, Justizsachen,

!5, Art, 208, LocaleS,I. Art, t0I, Justizsachcn.

75«.

Conferenz der VII katholischen Orte, *)

Lucern October Ä ?tovember

mtten - Bern, Territoriunr. Päpstliche Brevier, Nr. H7. Niüblheluscr-Akten.

Staatsarchiv Lucern. »

». Beschwerdcartikel der Stadt Freiburg gegen Berit - l ) Dem Prior und Convent der Augustiner

^ Neben zu Eorseaux vorenthalten, 2) Den Barfnßcrherren sei eiil Stük

zu Freiburg werde cm Tin, °

Reben durch die von Bern abgesprochen worden, ungeachtete vor dem Landvogt von Ch.llon den Pro-test aewonncn hatten 3) Durch den Herrn von Blonah seien alle in seiner Herrschaft gelegenen Güterdes Eerrn von Attalens zu Händen gezogen worden, weshalb der leztcre mit Weib und Kind weggezogensei und sein Eiqenthum Freiburg anbefohlen habe, 4) Den freibnrgischen Angehörigen werde in Bern

' , - so habe unter anderm der Großweibel von Bern gegen jemanden geäußert,

mit trozigcn Worten begegnet» ,o yuv . ^ . e e ^ ^

wenn die V katholischen Orte nicht waren, so wollten die Bcrncr bald die Frc.bnrger heimsuchen; dochso möchten sie sich wohl versehen, denn sie halten sie nicht mehr für Eidgenossen, Mitbürger und Brüder,5) Ebenso habe auch der Schultheiß von Thun gar chrverlezlichc Scheltworte gegen Frcibnrg ausgestoßen;.n os anev über dieses und anderes genügende Kundschaften habe, so werde doch stets alles in Abredegestellt li> Wie der Landvogt von Trachsclwald jüngst zu Hnttwhl dem ab dem Vll-örtischen Tag zu Lu-eern heimkehrende,, freibnrgischen Gesandten Paneraz Wild begegnet sei, sei wohl zu beherzigen, 7) DieDrohungen des SpitalmcisterS von Bern gegen einen freibnrgischen Untertban deuten darauf hin. daßdic Berncr in kurzem Freiburg überfallen und daselbstHansen" wollen, 8) Die Kr.egölente, die kürzlich

°)?-Der Abschied konnte nickst anf .zeninoen weiden.