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Mandate in Betreff des Kornkaufs und über deren strenge Vollziehung durch die mahländischen Beam-ten, und gleichzeitig die Beschwerden der Unterthanen schriftlich eingegeben und dringend um Abhülfe ge-beten haben. Nach Verlesung der Klagartikcl und nachdem die Gesandten der katholischen Orte bemerkt,daß sie bereits beim Gubcrnator von Mahland und beim spanischen Gesandten dießfallsige Reclamationenerhoben haben, daß aber noch keine Antwort hierüber eingelangt sei, werden die Klagartikcl dem spanischeu Gesandten Pompejus vom Kreuz mitgctheilt. Dieser sucht die getroffenen Maßregeln durch den imHerzogthum herrschenden Getraidemangcl zu entschuldigen, - Weil mau aber einsieht, daß die Roth großist und längerer Verzug noch verderblicher werden könnte, so wird dem Ambassador aufgetragen, beför-derlich für Aufhebung des Mandats und Oeffnung des freien Passes gemäß Verträgen zu sorgen; auchwcrdcu Landammann Püntincr von Uri und Degenscher von Solothurn sogleich an den Gubcrnator ab-geordnet, um bei ihm mit allem Ernst anzuhalten, daß die Mandate abgeschafft und der freie Transitlaut Versprechen wieder bewilligt werde, und eine Antwort von ihm zu begehren. Auf den Fall jedoch,daß die beiden Gesandten nichts ersprießliches auswirken sollten, soll inzwischen jedes Ort überlegen, obman Gegenrecht halten wolle durch Sperrung der Ausfuhr von Holz, Lohrinde, Kohlen, Fischen u, a, m,.welche Gegenstände die Mayländer nicht entbehren können, e. (S. u. Mamthal). t". (S, u. Sargans),x. (S, ». Baden). I». Von den an Graf Hanuibal von Hohencms abgeordneten Gesandten wurde gegeneine Gegcnvcrschrcibung die AusHingabe der „Rcstzcddel" der Hauptlcute Zwcher und Jcger ausgewirkt;der Restzeddel des Hauptmann Ieger sammt einer Abschrift der Verschreibung soll im Schloß zu Badeildeponiert werden, t. Die vorder-österreichischen Gesandten bringen vor, daß und warum sie keine Voll-machten vom Erzherzog erhalten haben, bemerken aber, daß derselbe ganz ungern sich mit den Eidgenossenin einen Proceß einlassen würde und sich in Bezug auf die Kaufleute an den Vertrag von 1561 haltenwerde Die Abordnung eines Ausschusses an sie. um eine Verständigung zu erzielen, bleibt ohne Erfolg,weil die Gesandten eben mit keinen weiter» Vollmachten versehen sind; daher wird ihnen auf künftigeTagleistuuq am W November „Tag angesezt", Die Gesandten von Basel bemerken hiebei, daß Basel,well es dem fünfundzwanzigjährigen Vertrag nie beigetreten sei, seineu Kaufleuten verboten habe, denneuen stoll zu entrichten - Hierauf geben d,c Kant- und Gcwerbslcutc der Eidgenossenschaft ihrenVm tvaa sch'- stlich ein und dann ebenso die österreichischen Commitssarien ihre Gegenantwort auf denselben,welche beide in den Abschied genommen werden, Die Inhaber des Salzbrunnens zu Moutiers undder Erzgruben zu Taramasse in Savoycn beschweren sich gegen den Herzog von Savohen. daß er sichEinariffe in ihre Gerechtigkeiten erlaube, und begehren, ihnen zum Rechten zu verhelfe,.. Der savohisthcGesandte gibt seine Antwort auf die ihm mitgetheilten Beschwerde» schriftlich ein. in welcher er zu be-
. ... in dieser Sacke, sowie in allen andern, nichts gethan, als wozu er Fug
weisen ,ucht, daß der Herzog >u oie,^ ^ < . . ' . ^
und Recht habe und daß die Kläger sich Vcrlezungcn des Lehenvertrages vom 1, Januar 1-M9 schuldig' , Antwort werden in den Abschied genommen, t. Die auf lczter Jahrrechnung
^ ,,>,„>„>!> Bch.ch, »»,..!»m!d "s-studl'«-f >-u^ -l'-r Bußen NN» „ V -rch -idi,,.,,» St..ilizki!°,., Miel »nd^ Aufhebung von Beschlüssen, Beiständer bei Processen u, a. m. für alle Vogteien
awn, > PPe a i , wesentlichen Modificationen einstimmig bestätigt und zu
' . ^ , ^^„n also: 1) Die andern mitregierenden Orte sollen keinen Landvogt aufreiten
K'vilstl'n nnd lautet nuii ^ .1
oder einen Gesandten nebe., sich NM lassen, der seine Erwählung durch Geld oder Umtriebe zu Stande