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August 1586.
ganz ernst und freundlich, für möglichst baltige Bezahlung sorgen zu wollen, v. Bern hatte die Aus-schreibung des gegenwärtigen Tagcs verlangt, weil der Herzog von Savohen ein scharfes Mandat <1, Juli)erlassen hat, daß niemand bei Heid und Gut Getraite aus dem Herzogthum abführen dürfe. Die Ge-sandten von Bern danken nun vorerst für den Besuck) gegenwärtigen Tags und eröffnen sodann: Dasin Savohen erlassene Mandat werde den Unterthanen Berns sowie andern Benachbarten zu großemSchaden gereichen; es sei ieid>r allerdings wahr, daß lcztcS Jahr das Getraide nicht wohl gerathcn sei; abernoch seien sehr große Vorrälhe in Savohen aufgeschüttet; wenn das Mandat streng vollzogen werde, sokönnen die bernerischen Unterthanen, welche ererbte und gekaufte Güter auf savohischem Gebiet bestzen,nicht einmal ihre eigenen Früchte ab diesen Güter» abführen und es würde große Thcmri'ing^ic Folgedavon sein; ja Bern wäre genöthiget, ans Deutschland Frucht zu beziehe», wodurch chann noch größereTheurung erfolgen müßte; dieses aber möchte der ganzen Eidgenossenschaft und den Zugewandten zumerklichem Schaden gereichen; da nun solches den alten Verträgen zuwider, so bitte und ermahne Bernganz freundlich und eidgenössisch, man möchte beim Herzog oder seinem Ambassador um Aufhebung diesesMandats anhalten und die Erlaubnis; zum Bezug der Nuzung der eigenen Güter auswirken, damit manzu allen Theilen in Friede und Einigkeit verbleibe und damit Bern nicht gcnöthigt werde, zu Maßregelnzu greifen, die es lieber nicht anwenden möchte. Hierauf geben auch die Gesandten der Stadt Genf ihreBeschwerden schriftlich ein, worin sie ebenfalls über dieses Mandat u, a, m, sich beschweren. Nachdemman nun den mündlichen Vortrag der Gesandten von Bern angehört und den schriftliche» der StadtGenf verlesen hat, wird ein Ausschuß an den savohischen Gesandten abgeordnet, um ihm beide Vorträgemitzuthcilen. Und nachdem man auch dessen Verantwortung angehört, in welcher er zum Erlaß einesSchreibens an den Herzog anräth, wird eine bezügliche Ncelamation um Aufhebung des Ausfuhr-Ver-bots an den Herzog erlassen. Die V katholischen Orte beschließen, sich auf künftigem Tag zu Badendarüber zu beschweren, daß die Zuschritt an den Herzog auch in ihrem Namen erlassen worden, indemsie mit der Stadt Genf nichts zu thnn haben wollen, «I. und v. sS, u. Baden).
<1 und «- nur in» Bernererempkar,
Mau sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegenhciten:sijrafschaft Baden, <> Art, 2lti, Lvcales. ^ Art 45, Marchc»,
(5o»ferenz der evangelischen Orte mit den III Bünden,
Aura«. S58«, 15 August
Archive Zürich, Bern n»d Bünden. — CorrcSxondcnzen. 'I
Nathöboten: Zürich, Bern, Basel und Schaffbanscn. (Unbekannt). Giarus, (Entschuldigt).III Bünde, Johann Baptist Tscharner.
Auf diesem Tage Hundelte es sich um Aufrichtung eines Bündnisses zivischeu den evangelischen Orten summt Glarns einerseits undgemeinen >N Bünden anderseits. Die III Bünde sprechen in ihrer Instruction (vom !«. Augnst) die Hoffnung uns, das, die ihnen zuproponierendcn Artikel des Bündnisses „dermaßen lidenlich" sein mochten, daß auch die übrigen Orte Anlaß nehmen werden, in diesesBündniß zu treten »nd daß also „ein freundliches, einmüthiges Bündniß" aller XIII Orte mit den III Bünden „ohnoerschidenlich" an<
*) Ungeachtet genaner Aachsorschnngen konnte der Abschied nicht anfgefnndrn werden.