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t». und I». (S. u. Sargans). v. und «I. lS. u. Baden), e. und t. (S, u, Thurgau», K. (S, u.Sargans), I». (S. u. Bade»), l. Bisher war es üblich, die Iahrrechnnngcn drei Wochen nach dem heil,Pfingstls zu beginnen. In Folge Einführung des neuen Kalenders wird nun verordnet, daß in Zu-kunft die Iahrrcchnungcn zu Baden beginnen sollen auf St, Johann des Täufers Tag, daß auf diesenTag die Gesandten der VIll Ortc sich einzufinden haben, um die ihre gemeinsamen Bogteien betreffendenGeschäfte vorzunehmen, und daß die andern fünf Orte acht Tage später erscheinen sollen, um alsdanndie gemein-eidgenössischen Angelegenheiten zu Händen zu nehmen,-Dieser Beschluß wird den Landvögtcnmitgcthcilt, damit sie ihre Unterthancn anweisen, mit ihren Ansprachen und Appellationen sich zu rechterZeit einzufinden, K (S. u. Mainthal). I. Gesandte der Stadt Straßbnrg bitten um Antwort auf ihrim Februar und März gestelltes Ansuchen. Bei Eröffnung der Instructionen ergibt sich, daß einige OrteBollmacht hätten, sich mit der Stadt Straßbnrg in ein Bündniß einzulassen; die Mehrheit aber gibt denGesandten folgenden Bescheid: Sie danken der Stadt Straßbnrg ganz freundlich für die den Eidgenossenbisher erzeigten Gutthaten und versichern, daß sie diese nie vergessen, sondern daß sie stets bereit seinwerden selbe durch gute Nachbarschaft zu crwiedcrn, i». Der Prinz von Parma, spanischer Feldherr inden Niederlanden, schreibt aus Brüssel an die V katholischen Orte, sie möchten die beiden Städte Freiburgund Solothurn dabin zu vermögen suchen, daß dieselben das Burgrecht wieder autkündcn, welches sieim Jahr 1570 ohne des Königs von Spanien Wissen und Willen mit der Stadt Besanoon in Burgundabgeschlossen haben - Wird den beiden Städten in ihren Abschied gegeben, Der Gesandte der Graf-scbaft Burgund entrichtet das ErbcinungSgcld für das Jahr l586 und bittet, man möchte die Grafschaftauch fernerhin für befohlen habeil, — ES wird verdankt unter freundschaftlicher Zusicherung, «». (S. u,Baden), p. (S. u, Thurgau), «I- Gesandte des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich suchen in einemweitläufigen schriftlich eingereichten Vortrage die Klagen und Beschwerden der eidgenössischen Kauf- undHandelsleute zu widerlegen und stellen das nachbarliche Begehren, man möchte den Zollvertrag von t5lithinsichtlicb der'in der Eidgenossenschaft erzeugten und durch österreichisches Gebiet in andere Länder zuverführenden Maaren wieder auf wenigstens fünfundzwanzig Jahre erneuern. Darauf geben die Kauf-nnd Handelsleute ihre Gegenantwort ebenfalls schriftlich ein und begehren, daß man um der Freiheitdes Vaterlandes und aller Orten gemeinen Nuzens willen sich in eine fernere Zollvergleichnng nichteinlassen sondern eS bei der geschehenen Aufkündung bleiben lassen möchte, indem sie zuversichtlich er-warten es werden sich der Erzherzog und dessen Commissarien mit der „stattlichen von diese». Zoll em-pfangenen Nnzung" begnügen, aber auch die Kauf- und Handelsleute der Eidgenossenschaft bei ihrerFreiheit und der Erbeinung verbleiben lassen. Nach Anhörung dieser Vorträge, sowie der darauf erfolgtenRepliken und Dupliken wird der Handel wieder in den Abschied genommen, mit dem Ansuchen an beideParteien bis -n künftiger Tagleistung annehmbare Vorschläge zu bringen, - Auf die Beschwerde, daßder neue' Zoll'zu Seckingen noch nicht abgeschafft sei, erwiedern die Eommissarien, daß sie denen vonSeckingen'bei 10 Mark Silbers Strafe haben gebieten lassen, davon abzustehen, und daß sie nun. da lczte- ^res nicht geschehen sei, mit aller Strenge einschreiten werden. - Die österreichischen Eommissarien bemerkenscbließlich das man wenn es bei dem Zollvertrag von 1561 nicht verbleiben sollte, alsdann die Straße auf derHard wieder'eingehen lassen müsse, die jezt mit Einem Zug fahrbar sei. während früher drei bis vier Zügeerforderlich gewesen und daß alsdann die Fuhrkosten für Wein- und Kornwagen vier b.S fünfmal höherzu stehen kommen würden, als jezt der Zoll betrage, und daß somit der Wein und das Korn in diesem