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October 1585.
sei, daß ihnen vielmehr alles gehalten werde, was jene Bewilligung enthalte, daß man aber auch in Bezugauf ihre übrigen Beschwerden sich nachdrüklich verwenden möchte, damit sie bei ihren alten Gerechtigkeitenund Verträgen verbleiben können. Es wird daher für rathsam erachtet, ein freundliches Schreiben, undzwar nach einem Entwurf der Gesandten von Bern, an den Herzog von Savohen zu erlassen. Dennobgleich das Edict, durch welches den savoyischcn Unterthanen das Verhandeln des Getraidcs an dieStadt Genf verboten wird, und noch anderes mehr dem gütlichen Spruch der XII eidgenössischen Ortezu Baden zuwider ist, so kann man doch dermalen gegen den Herzog, der in seinen eigenen Landen Herrist, nicht mit Ernst und Schärfe auftreten; vielmehr ist von einem friedfertigen Benehmen und von ein-facher Hinwcisnng auf die Beobachtung des gütlichelr Spruchs ein besserer Erfolg zu erwarten, ß»- Genfwird ermahnt, eigenmächtig und ohne Vorwissen und Willen der mit ihm verbündeten beiden Städtenichts zu unternehmen, woraus „Weitläufigkeiten" erfolgen möchten, sondern so viel wie möglich Friedenzu halten, v. Da Frciburg auf das Schreiben, welches lczthin in Betreff der dort gcdrukten Schmähschriftan diesen Stand erlassen worden, eine einläßliche Antwort zusichert, will man dieselbe gewärtigen, sb-schon zu erwarten ist, das; sie ganz in dem Sinne ausfallen werde, wie seine Zuschrift mit kurzen Züge"angibt, oder daß sie sogar wohl ganz ausbleiben werde. Weil nun die Schrift voll Lästerungen gegs"den wahren Glauben und dessen Lehrer ist, daher es nöthig ist, eine gründliche Widerlegung derselbenabzufassen, so soll doch mit einer Veröffentlichung von allfällig durch Gelehrte inzwischen verfaßten Wide»'lcgungen zugewartet werden, bis mau die Verantwortung Freiburgs vernommen hat; sollte zuvor vonandern Orten wider dieses Büchlein etwas geschrieben werden, wäre es um so besser und es würde de«IV Städten um so weniger Unwillen daraus erwachsen. — Die Gesandten von Basel machen daneben dwAnzeige, daß, ungeachtet auf das Ansuchen eines Abgeordneten der IV evangelischen Städte zu Franks"^verboten worden, solche von Frciburg auf die Frankfurter-Messe kommenden Schriften feil zu halten undzu verbreiten, doch bald darauf der Verkauf derselben wieder erlaubt worden, „Inn bcdenckung das glh^die Frauckfortischen Theologoö, nach abläßung vermeltS büchlinö für gut augesehen, Sidtmalcu dar onncso schmechliche grobe vuwarhaffte ding, so mitt warheit vuud gruud lhchtlichen zu widerlegen, begrifft"sind, sygc wcgcr, man lasse es vndcr die Welt vßkommcu, dann das cS vndergetruckt werden söllte-«I. Bezüglich des lczthin gemachten Vorschlags, bei den deutschen Fürsten und Ständen der augsburssscheu Konfession entsprechende Schritte zu thun, damit sie ihren Prädieantcn das öffentliche Lästern n>Schmähen gegen die IV evangelischen Städte und ihre RcligionSgcnosscn untersagen, ist mau nun n"Hinblik auf die Verhältnisse dieser Fürsten und Stände der Ansicht, daß es gegenwärtig nicht thun >sei, sich dicßfalls au jemand anders zu wenden, als an den Herzog von Württemberg und an die S>taStraßburg, als den nächsten Nachbarn, indem wenig Erfolg zu erwarten wäre, wenn mau au Sachft">Hessen oder andere weit entlegene Stände deshalb schreiben würde; vielleicht aber möchte durch Vermißluug des Herzogs Johann, Pfalzgrafen bei Rhein, bei diesen etwas auszurichten sein. Zürich wird uu"beauftragt, ein Schreiben iu der IV Städte Namen au die Stadt Straßburg zu entwerfen und denStädten Basel und Schasshauscu Abschriften davon mitzuthcilcn. An den Herzog von Württemberg ftSchaffhauscu in Aller Namen den Bürgermeister Meyer abordnen, um demselben mündlich das angu"scne vorzutragen. «. Bezüglich der Abordnung von Gesandten iu die V katholischen Orte findet n>aeinstimmig, daß ein längerer Aufschub nicht rathsam wäre; eine Instruction für die Gesandten wird u>auf Ratification hin entworfen; Zürich soll inzwischen in Aller Namen an jedes der V Orte das ftn >