Juni 1585.
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Unterwaldcn. NiklauS von Flüe, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi, Statthalter niddem Wald. Zug. Hauptmann Hans Kaspar Letter; Hartmann Heinrich, beide des Raths.
Nach Verlesung einer Zuschrift der übrigen acht Orte aus Solothurn, sowie der Schreiben desKöuigs (8. Juni) und der Gesandten in Frankreich (7. Juni), hat man zwar für nöthig gefunden, demAmbassador und den acht Orten geziemend zu antworten; weil aber dieser Handel in einigen Orten vordie höchsten Gewalten gebracht werden muß und einige Gesandten nur Vollmacht haben anzuhören undzu referieren, wird der Entwurf zu dieser Antwort in den Abschied genommen; jedes Ort soll sei-nen Entschluß darüber bis zum 22. uach Lucern schikcn. I». Weil Hauptmann Aurelius VergeriuS ausFrankreich von der hl. Inquisition in Rom des Glaubens wegen verhaftet worden, wird gemäß des Ab-schieds zu Solothurn und auf Begehren deS AmbassadorS und auf die Bitte seines Bruders Alois Ver-geriuS an den Gardehauptmann in Rom geschrieben, er möchte dem VergeriuS. wenn er wider den ka-tholischen Glauben in nichts sich verfehlt habe, zur Begnadigung bchülflich sein; man wolle ihm abernichts vorschreiben, wenn derselbe nicht ein guter katholischer Christ sei. Dem Bruder wird überlassen,diese unvorgrciflich'e Verwendung anzunehmen oder nicht, v. Der Gesandte von Zug klagt, daß wegender Anstände zwischen den Räthen und der Burgerschaft ernste Unruhen zu besorgen seien, weil einigeunruhige Köpfe dem ergangenen Rechtsspruch sich nicht fügen wollen, und bittet um Rath und Hülfe.—Es wird ihm der Rath erthcilt, beförderlich einen Tag zu bestimmen, um zu vernehmen, ob mau dieRäthe gegen jene Leute beim Rechtsspruch schirmen wolle; die vier Orte wollen auf benannten Tag auchGesandte abordnen und den Handel beilegen helfen. S. (S. u. Vier cnnetbirg. Vogt, überh.). e. Es sollendie Gesandten auf künftigen Tag zu Baden mit Vollmacht versehen werden, der Stadt Straßburg aus'hr Ansuchen nm ein Bündniß zu antworten, daß man es wegen eingetretener Umstände und weil man'hr Begehren nicht überall an die höchsten Gewalten habe bringen können, bei dem vorigen Bescheid blei-ben lasse Darüber sollen sich die Gesandten auch mit denen von Freiburg. Solothurn und Appenzellverständigen, da man als Katholiken sich in diese Sache nicht einlassen kann, was man dem Papst auf
seine Ermahnung bereits versprochen hat.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten.'y>- . «I Art. 259. Verkehr mit MaNland.
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Ennetbiraische Iahrrechnungs-Taqsazung.
Lauis. 24. Juni.
Staatsarchiv Luccr... Ennetbirg. Absch. IV. 42!..jÄuck in den Archiven Zürich. Bern. Mar»« und Solothurn. i
von Bonstetten. Bern. Hanö Spätig. Luceru. Hauptmann Balthasarw'ff« u.° Schi) Schw«, «r»°Nn H-Mp»,P.,.r Zmf.Id,
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